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AGB  -  Allgemeine Geschäftsbedingungen von Fobi - Fotobox

Stand: 02. November 2023

§ 1 Geltung / Allgemeines
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Fobi - Fotobox (Sascha Krause, nachfolgend als Auftragnehmer bezeichnet) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
(2) “Fotografien”, ”Fotos“ oder “ Lichtbildwerke“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder in digitalisierter Form, auf USB-Stick oder sonstigen Speichermedien, usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetzes handelt.
(3) Der Auftragnehmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
(4) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.
(5) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.
(6) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages zustande.
(7) Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und schriftlich zu bestätigen.

 

§ 2 Vergütung

(1) Für den Einsatz der Fotobox wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet. Die Art und Höhe des Honorars wird im Vertrag der Beauftragung festgelegt.
(2) Die Fälligkeit des Honorars wird im Vertrag der Beauftragung festgelegt. Mögliche Zahlungsarten sind die Barzahlung bei Übergabe / Rückgabe der Fotobox oder per Rechnungsstellung. Bei Bezahlung per Rechnung ist das Honorar spätestens 7 Tage nach der Rechnungsstellung fällig. Trifft die Zahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Auftragnehmer nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
(3) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.
(4) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist.
(6) Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 30,00 Euro zzgl. Fahrtkosten fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.). Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und der Auftragnehmer für die stornierte Beauftragung mindestens eine gleichwertige Beauftragung vereinbaren kann, so ist die Aufwandsentschädigung nicht fällig.
(7) Die Stornierung der beauftragten Leistung ist für den Auftraggeber unter folgenden Bedingungen möglich:
- Bis zu 112 Tagen (16 Wochen) vor der Veranstaltung wird keine Stornogebühr verrechnet.
- Bis zu 56 Tagen (8 Wochen) vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 25% des Gesamtbetrags berechnet.
- Bis zu 28 Tagen (4 Wochen) vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% des Gesamtbetrags berechnet.
- Bis zu 14 Tagen (2 Wochen) vor Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 75% des Gesamtbetrags berechnet.
- Ab 14 Tagen (2 Wochen) vor Veranstaltung wird der volle Gesamtbetrag der beauftragten Leistung berechnet.
Sollte es nach Stornierung durch den Auftraggeber zu einer gleichwertigen Beauftragung an einen anderen Termin kommen, werden die Stornogebühren gesondert geregelt. Des Weiteren ist ein kostenloser Rücktritt seitens des Auftraggebers bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen oder Krankheit möglich, sofern diese Punkte zum Ausfall der geplanten Veranstaltung führen. Ein Nachweis ist hierfür zu erbringen. In diesem Fall ist bei Verfügbarkeit der Fotobox ein kostenloses verschieben des Termins möglich.
(8) Ein Stornierung seitens des Auftragnehmers ist durch höhere Gewalt, Behördliche Verordnungen / Anweisungen sowie Krankheit / Unfall des Auftragnehmers oder einen unerwarteten Defekt der Fotobox möglich. In jedem Fall wird der Auftragnehmer den Auftraggeber so früh wie möglich über den Ausfall seiner Leistung informieren. Der Auftragnehmer wird in so einem Fall alles in seiner Macht mögliche tun, um dem Auftraggeber gleichwertigen Ersatz zu beschaffen (ausgenommen Tod).

 

§ 3 Haftung / Gefahrübergang
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(2) Für Schäden, die durch den Betrieb der durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Fotobox oder dessen Zubehör entstandenen sind, haftet der Auftraggeber ab den Zeitpunkt der Übergabe bis zur Rückgabe der Fotobox. Insbesondere haftet der Auftraggeber bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der o.g. Fotobox, dessen Komponenten, Zubehör und den dazugehörigen Verkleidungsgegenständen durch ihn oder dritte. Der Auftragnehmer ist umgehend nach Feststellung des Schadens oder der Zerstörung in Kenntnis zu setzen. Die Regulierung des Schadens bei Zerstörung erfolgt zum Zeitwert der einzelnen Komponenten. Dieser Zeitwert setzt sich aus Anschaffungswert abzüglich der Nutzung zusammen. Bei einem reparierbaren Schaden wird dem Auftraggeber eine Nachbesserung gewährt, um den Ursprungszustand wiederherzustellen. Andernfalls gibt der Auftragnehmer die beschädigte Komponente in Reparatur. In beiden Fällen dürfen Reparaturen nur durch eine Fachwerkstatt vorgenommen werden. Entstehende Kosten durch Reparaturen hat der Auftraggeber zu tragen. Ausgenommen von diesen Regelungen sind die Schäden, welche sich durch normale Abnutzung ergeben oder höher Gewalt.
(3) Bei Beschädigung, Verlust oder starker Verschmutzung der Verkleidungsstücke werden dem Auftraggeber pro betroffenes Verkleidungsstück 5 € berechnet.
(4) Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
(6) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(7) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Auftragnehmer, sowohl die Ausführung erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) dieser oder sein Erfüllungsgehilfe nicht zu dem vereinbarten Termin  erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
(8) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.

 

§ 4 Datenschutz: Daten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

 

§ 5 Datenschutz: Entstandene Daten / Fotos während des Mietzeitraums
(1) Während des Mietzeitraums können der Auftraggeber und Dritte die Fotobox unbegrenzt nutzen. Für die Verwendung der Fotobox werden die Anwender aufgefordert, durch Betätigung des Auslösers, die Fotobox zu starten. Ab diesem Zeitpunkt werden personenbezogene Daten in Form von Selbstfotografien des Anwenders erhoben. Diese Daten werden in digitaler Form auf den PC der Fotobox für 48 Stunden gespeichert und anschließend vollständig gelöscht. Dem Auftraggeber werden alle entstandenen Daten nach der Veranstaltung auf einem USB-Speichermedium zur Verfügung gestellt.
(2) Während des Mietzeitraums haben der Auftraggeber und Dritte die Möglichkeit sich ihre Fotografien an der Fotobox per E-Mail, SMS oder Apple AirDrop zuzusenden. Hierfür ist die Eingabe von personenbezogenen Daten (E-Mail, Telefonnummer) notwendig. Diese Daten werden ausschließlich zur Durchführung der Zusendung der Fotos erhoben und nach der Rückgabe der Fotobox innerhalb von 48 Stunden gelöscht.
(3) Sofern vom Auftraggeber gewünscht werden die entstandenen Daten zusätzlich innerhalb von 48 Stunden nach Rückgabe der Fotobox in einer passwortgeschützten Onlinegalerie bereitgestellt und sind über den Link  „https://www.Fobi-Fotobox.com/galerie“ erreichbar. Zur Bereitstellung der Fotos wird die Online-Galerie des Anbieters „PICTRS.com“ als SaaS-Software (Software as a Service) verwendet. Die Daten werden auf dieser Plattform dem Auftraggeber und Dritten für 14 Tage zur Verfügung gestellt. Innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung vollständig aus der Galerie entfernt. Die Datenschutzbestimmungen des Anbieters „PICTRS.com“ sind über folgenden Link erreichbar: „https://www.pictrs.com/datenschutz-fuer-fotografen“
(4) Der Auftraggeber und Dritte sind jederzeit berechtigt gegenüber dem Auftragnehmer um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Zudem können sie jederzeit gegenüber dem Auftragnehmer die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.
(5) Mit dem Bestätigen des Auslösens der Fotobox wird die Zustimmung Auftraggebers oder Dritte zur Datenverarbeitung erteilt und sie erklären sich mit den genannten Hinweisen einverstanden. Der Auftraggeber verpflichtet sich Dritte über diese Hinweise zu informieren.

 

§ 6 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmer als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.

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